ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Stand: 1. Januar 2019)
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Hausbrauerei Stüttgen GmbH
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern (nachstehend „Kunde“). Sie gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdrücklich zugestimmt haben. Diese Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen oder auf übersandte allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden schweigen.
§ 2 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme kann von uns entweder schriftlich, in Textform oder durch Auslieferung der Ware erklärt werden.
§ 3 Lieferung, Gefahrübergang
Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Kunden hierüber und über die um einen angemessen Zeitraum verlängerte Lieferfrist unverzüglich informieren. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Die Rechte des Kunden gem. § 4 und unsere gesetzlichen Rechte insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht(z. B. aufgrund Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
Erfolgt die Auslieferung der Ware durch unsere eigenen Mitarbeiter, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe auf den Kunden über. Bei einem Verkauf der Ware ab Werk geht das Transportrisiko nach Absetzen des Vollguts auf den Boden des Fahrzeugs des Kunden bzw. des Abholers auf den Kunden über. Wir sind nicht Verlader im Sinne von § 412 HGB. Die Verladung und der Transport der Ware nach dem aktuellen Stand der Ladungssicherungstechnik erfolgt durch den Abholer. Dieser stellt die erforderlichen Ladungssicherungsmittel und stellt zudem sicher, dass die eingesetzten Fahrzeuge für den Transport technisch geeignet sind. Wir haften nicht für Schäden, die auf technisch ungeeignete Fahrzeuge und/oder ungenügende Ladungssicherung zurückgehen.
§ 4 Qualitätsversprechen, Mängelansprüche und Haftung
Wir leisten Gewähr, dass die Ware in einwandfreier Qualität geliefert wird. Wird die Ware nach Anlieferung nicht frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert, haften wir für sich hieraus ergebene Mängel nicht. Die Ware ist nach Erhalt vom Kunden unverzüglich auf Beanstandungen jeglicher Art (insbesondere auf Mengenabweichungen gegenüber der auf dem Lieferschein angegebenen Mengen) zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden uns gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen. Verborgene Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Andernfalls ist unsere Haftung wegen dieser Mängel ausgeschlossen.
Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge können wir, unter Einräumung einer angemessenen Frist, eine mangelfreie Sache liefern. Auf Schadensersatz haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, SEPA-Lastschriftverfahren
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere, jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, aktuellen Preise innerhalb Deutschlands frei Haus, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Abholung ab Lager und bei Auslandslieferungen gelten separate Preise.
Falls nichts Abweichendes vereinbart wurde ist der jeweilige Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu zahlen. Im Falle eines Zahlungsverzugs erheben wir Verzugszinsen in Höhe von 6%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Fälligkeitsdatum. Zusätzlich berechnen wir eine Verwaltungspauschale in Höhe von Euro 50,00.
Nimmt der Kunde am SEPA-Lastschriftverfahren teil, so wird die Frist für die vom Gläubiger beim Einzug von Forderungen im SEPA-Lastschriftverfahren vorzunehmende Vorabinformation (Pre-Notification) auf mindestens einen Tag reduziert.Die Vorabinformation erfolgt mit unserer Rechnung und enthält alle relevanten Informationen (Fälligkeit, Mandatsreferenz, Gläubiger-Identifikationsnummer). Fällt der Tag der Fälligkeit auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Fälligkeit auf den ersten folgenden Werktag. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus einem Kaufvertragund einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren („Vorbehaltsware“) vor. Treten wir bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück („Verwertungsfall“), sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Wir werden diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns hierüber informieren. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 7 Leergut und Pfand
Mehrweg-Leergut (Flaschen- und Kastenleergut, Fassgebinde) und Paletten werden dem Kunden nur leihweise überlassen. Der Kunde hat uns Leergut und Paletten gleicher Art, Güte und Menge zurückzugeben, und zwar unverzüglich nach bestimmungsgemäßer Verwendung.
Für Mehrweg-Leergut wird das sich aus der Preisliste ergebende Pfand erhoben. Es darf nicht veräußert oder anderweitig verwendet werden. Wir berechnen die jeweils gültigen Pfandbeträge für Leergut, die zusammen mit dem Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer fällig sind. Der Kunde hat das Leergut im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Für nicht oder nicht ordnungsgemäß zurückgegebenes Leergut hat der Kunde Schadenersatz zu leisten. Das eingezahlte Pfandgeldguthaben wird in diesem Falle angerechnet. Wir sind nicht verpflichtet, mehr als das von uns gelieferte Leergut zurückzunehmen. Es besteht keine Verpflichtung, fremde Pfandgegenstände (insbesondere in einer anderen Form, Größe oder Farbe oder mit Reliefaufdruck) anzunehmen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Paletten.
§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand
Für diese und alle weiteren Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler, Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Dormagen. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
Hinweis: Der Kunde nimmt davon Kenntnis und stimmt zu, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, diese Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, auch Dritten (z. B. Versicherungen) zu übermitteln.
Dormagen, den 01. Januar 2019